HP LaserJet 1015 Printer - Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung

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Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung

ACHTUNG: DIE VERWENDUNG DER SOFTWARE UNTERLIEGT DEN NACHFOLGEND
GENANNTEN HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN. Das Recht zur Benutzung dieser
Software wird dem Kunden nur gewährt, wenn er den Bedingungen dieser Lizenz zustimmt.

HP SOFTWARELIZENZBEDINGUNGEN

Die im Folgenden aufgeführten Lizenzbedingungen gelten für den Gebrauch der dem Produkt
beiliegenden Software, falls Sie keine anderweitige Vereinbarung mit Hewlett-Packard
unterzeichnet haben.

Lizenzerteilung. Hewlett-Packard erteilt Ihnen eine Lizenz zur Verwendung eines Exemplars der
Software. “Verwendung” bedeutet Speichern, Laden, Installieren, Ausführen oder Anzeigen der
Software. Sie dürfen die Software weder modifizieren noch irgendwelche Lizenzierungs- oder
Kontrollfunktionen der Software deaktivieren. Wenn die Software für die “gleichzeitige
Verwendung” durch mehrere Benutzer lizenziert ist, darf die Software nur von der maximal
zulässigen Anzahl an Benutzern verwendet werden.

Eigentumsrechte. Die Software ist Eigentum von Hewlett-Packard bzw. der Drittlieferanten und
durch diese urheberrechtlich geschützt. Ihre Lizenz überträgt Ihnen kein Besitzrecht an der
Software und stellt keinen Verkauf von Rechten an der Software dar. Drittlieferanten von
Hewlett-Packard können ihre Rechte im Falle einer Verletzung dieser Lizenzbedingungen geltend
machen.

Kopien und Adaptionen. Sie dürfen Kopien und Adaptationen der Software nur für
Archivierungszwecke anfertigen bzw. nur dann, wenn das Kopieren oder Adaptieren ein
unumgänglicher Schritt im autorisierten Gebrauch der Software ist. Sie müssen auf allen Kopien
oder Adaptationen sämtliche Copyright-Vermerke der Originalsoftware reproduzieren. Sie dürfen
die Software nicht auf ein öffentliches Netzwerk kopieren.

Keine Zerlegung oder Entschlüsselung. Sie dürfen die Software nicht disassemblieren oder
dekompilieren, es sei denn, Sie haben dazu vorher von HP eine schriftliche Genehmigung
erhalten. In einigen Rechtsprechungen ist die Zustimmung von HP für eine begrenzte
Disassemblierung oder Dekompilierung u.U. nicht erforderlich. Sie sind verpflichtet, HP auf
dessen Ersuchen hinreichend detaillierte Informationen über jegliches Zerlegen oder
Dekompilieren zu liefern. Sie dürfen die Software nur entschlüsseln, wenn dies für den Betrieb der
Software unbedingt erforderlich ist.

Übertragung. Ihre Lizenz erlischt automatisch beim Übertragen der Software. Bei der
Übertragung müssen Sie die Software einschließlich aller Kopien und der zugehörigen
Dokumentation an den Empfänger übergeben. Der Empfänger muss die Lizenzbedingungen
als Voraussetzung für die Übertragung akzeptieren.

Kündigung. HP kann diese Lizenz bei jeglichem Verstoß gegen die hier aufgeführten
Lizenzbedingungen kündigen. Bei der Kündigung müssen Sie die Software mit allen Kopien,
Anpassungen und zusammengefassten Softwarekomponenten jeder Art umgehend vernichten.

Exportanforderungen. Die Software oder Kopien bzw. adaptierte Versionen der Software dürfen
nicht exportiert oder erneut exportiert werden, wenn dies gegen geltende Gesetze oder
Bestimmungen verstößt.

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DEWW

Hewlett-Packard Softwarelizenzvereinbarung 105

Eingeschränkte Rechte der US-Regierung. Die Entwicklung der Software und ihrer
Begleitdokumentation erfolgte ausschließlich mit nicht öffentlichen Mitteln. Sie werden als
„kommerzielle Computersoftware“ nach DFARS 252.227-7013 (Oktober 1988), DFARS
252.211-7015 (Mai 1991) oder DFARS 252.227-7014 (Juni 1995), als „kommerzieller
Gegenstand“ nach FAR 2.101(a) (Juni 1987) oder als „eingeschränkte Computersoftware“ nach
FAR 52.227-19 (Juni 1987) (oder jeder anderen äquivalenten behördlichen Bestimmung oder
Vertragsklausel), je nachdem, welche Definition zutrifft, ausgeliefert und lizenziert. Ihnen stehen
nur die Rechte zu, die Ihnen für diese Software und jegliche beiliegende Dokumentation durch die
zutreffende DFAR- oder FAR-Klausel oder die gängige HP Softwarevereinbarung für das
entsprechende Produkt gewährt werden.

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106 Anhang C

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